Segelflugplatz Kammermark

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Flugplatz

Info-Flyer zum (doppelseitigen) Ausdruck

Die Zulassung des Segelfluggeländes Kammermark wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zuletzt am 20.5.2014 nach den neuesten luftrechtlichen Bestimmungen aktualisiert.
Aktuelle Genehmigung vom 20.5.2014

Danach ist das Gelände zugelassen für

  • Segelflugzeuge
  • motorisierte Segelflugzeuge
  • eigenstartfähige Segelflugzeuge
  • aeordynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
  • Flugzeuge bis 2000 kg
    Einschränkung: Diese dürfen nur starten und landen,
    wenn dies in ursächlichem Zusammenhang mit dem
    Flugzeugschlepp steht