Info-Flyer zum (doppelseitigen) Ausdruck
Die Zulassung des Segelfluggeländes Kammermark wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zuletzt am 20.5.2014 nach den neuesten luftrechtlichen Bestimmungen aktualisiert.
Aktuelle Genehmigung vom 20.5.2014
Danach ist das Gelände zugelassen für
- Segelflugzeuge
- motorisierte Segelflugzeuge
- eigenstartfähige Segelflugzeuge
- aeordynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
- Flugzeuge bis 2000 kg
Einschränkung: Diese dürfen nur starten und landen,
wenn dies in ursächlichem Zusammenhang mit dem
Flugzeugschlepp steht